IMMOBILIENRECHT

Im Immobilienrecht haben wir uns auf den Bereich des Transaktionsrechts (= Übertragung des Eigentums an Immobilien) spezialisiert. Hier beraten wir sowohl Käufer als auch Verkäufer bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Kauf bzw. Verkauf von Immobilien bzw. Immobilienportfolien, einschließlich deren Finanzierungen. Dabei richtet sich unser Leistungsangebot auch an internationale Investoren, die in Deutschland Immobilien erwerben wollen. In diesem Zusammenhang werden wir (sowohl nationale als auch internationale) Investoren über sämtliche Schritte eine Immobilientransaktion nach deutschem Recht informieren, sämtliche evtl. aufgedeckte Probleme ausführlich darlegen und Lösungen für evtl. vorgefundene Probleme unterbreiten. Dabei kann die Korrespondenz mit ausländischen Investoren/Parteien problemlos auch auf Englisch erfolgen.

Im Immobilienrecht verstehen wir uns als „Deal Maker“, nicht als „Deal Breaker“. Das soll heißen, dass wir stets bemüht sind, nicht nur rechtliche Probleme bei einer Transaktion aufzuzeigen, sondern vor allem auch deren Lösungen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich u.a. auf folgende Bereiche:

  • Rechtliche Überprüfung von Immobilien (sog. legal Due Diligence);
  • Strukturierung von Immobiliendeals unter Berücksichtigung von steuerrechtlichen Aspekten;
  • Entwurf und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen (= asset deals) und Anteilskaufverträgen (= share deals), Ausbietungsgarantien, Kaufverträgen über npl-Portfolien etc.;
  • Rechtliche Beratung bei Zwangsversteigerungsverfahren über Immobilien;
  • Rechtliche Unterstützung bei der Abwicklung/Durchführung von Veräußerungsverträgen;
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus Veräußerungsverträgen oder deren Abwehr.

Im Übrigen beraten wir Sie auch bei der Finanzierung Ihrer Immobilie, indem wir bspw. folgende Tätigkeiten für Sie ausführen:

  • Rechtsberatung und rechtliche Vertretung gegenüber Banken im Vorfeld von Finanzierungsverträgen;
  • Überprüfung und Verhandlung von Finanzierungs-/Darlehensverträgen, Sicherheitenverträgen etc.
  • Begleitung der Erfüllung von Auszahlungsvoraussetzungen und nachfolgenden Bedingungen.