Mann kalkuliert mit Rechner

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Bank- und Kapitalmarktrecht – viele Bankkunden setzen großes Vertrauen in ihre Hausbank. Leider wird dieses Vertrauen in der Praxis allzu häufig enttäuscht. So z.B., wenn eine Bank plötzlich ein Darlehen kündigt, gut verzinste Sparverträge kündigt, Sicherheiten zum Schleuderpreis verwertet, überhöhte oder unzulässige Gebühren erhebt, Zinsen falsch berechnet oder sich ein von der Bank empfohlenes Anlageprodukt im Nachhinein als Verlustgeschäft entpuppt. Gründe für Streitigkeiten mit einer Bank können sehr verschiedenartig sein.

Ob das Geschäftsgebaren von Banken immer rechtens ist, kann ein Bankkunde meist nicht selbst beurteilen. Denn bei Bank- bzw. Kapitalmarktprodukten handelt es sich oftmals um komplexe Rechtsprodukte, die durch komplizierte und oftmals auch schwer verständliche Vertragstexte inhaltlich ausgestaltet werden. Ferner wird das Bank- bzw. Kapitalmarktrecht durch eine Fülle sehr verschiedener Gesetze des deutschen und – immer häufiger – des europäischen Gesetzgebers geregelt, deren Verständnis ohne vertiefte Kenntnisse im Bank- und Kapitalrecht und Wissen über die „gelebte“ Bankpraxis kaum gelingen kann. Im Übrigen muss auch die umfangreiche Rechtsprechung zu juristischen Einzelfragen berücksichtigt werden.

Wenn auch Sie Probleme mit einer Bank oder einer Kapitalanlagegesellschaft haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wie helfen Ihnen bei der juristischen Überprüfung Ihres Anliegens und der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei verfügt Herr Dr. Kemper nicht nur über fundierte juristische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet, sondern vor allem auch über umfassende Einblicke in die Bankpraxis, da er früher einmal selbst jahrelang in einer Bank tätig war und Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Bank studiert hat.

Nachfolgend finden Sie einige ausgewählte Themenbereiche, in welchen wir – unter anderem – Bankkunden/innen rechtlich beraten und vertreten.

Anlageberatung

  • Überprüfung der Anlageberatung auf eventuelle Schadensersatzansprüche des Bankkunden wegen Falschberatung, bspw. bei Anlageberatungen hinsichtlich Aktien, Fonds, Immobilien, Sparverträgen, Swaps, Zertifikaten etc.

Sparprodukte

  • Überprüfung der Zinsberechnungen;
  • Abwehr von Vertragskündigungen.

Kredite bzw. Darlehen

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von „Darlehensgebühren“ (z.B. Abschlussgebühren, Bearbeitungsentgelte etc.), Vorfälligkeitsentschädigungen und Nichtabnahmegebühren;
  • Abwehr von Vertragskündigungen;
  • Widerruf von Darlehensverträgen; insbes. Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Widerrufsbelehrungen, wobei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung einen Darlehensnehmer evtl. noch viele Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrags zu einem „kostengünstigen“ Widerruf berechtigen könnte (sog. „Widerrufsjoker“);
  • Beratung und Vertretung bei der Rückführung von Darlehensvaluten, insbes. nach einer Kündigung des Darlehensvertrags wegen Zahlungsverzugs und/oder Vermögensverschlechterung;
  • Beratung bei Umschuldungen und bei Sanierungsverhandlungen.

Sicherheiten

  • Beratung bei der Bestellung oder Freigabe von Sicherheiten (bspw. Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen etc.);
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bspw. bei der Verwertung von Grundschulden, Bürgschaften oder bei einer Kontopfändung.

Allgemeine Bankverbindung

  • Rechtliche Beratung bei Problemen mit der Kontoführung, dem Zahlungsverkehr oder dem Online-Banking;
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von erhobenen Entgelten;
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Schufa-Einträgen.

Daneben beraten und vertreten wir Sie auch in allen anderen bankrechtlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen.